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Bistum Dresden Meissen
22. Mai 2020 | Franz Adler

JuLeiCa Regelungen während der Coranazeit

Die Pandemie bleibt nicht ohne Folgen für JuLeiCa-Ausbildungen, auch als Gruppenleiterschulungen bekannt. Die Schulung im April mussten wir zum Beispiel vorläufig in den Herbst verlegen.

Der Kinder- und Jugendring, der die Jugendleitercards in Sachsen ausgibt hat sich um eine krisengerechte Regelung bemüht. Eure ReferentInnen von JuSe und AKD arbeiten daran die Regelung in das Gruppenleiterschulungsprogramm zu integrieren.

Was heißt das nun für euch als aktive oder angehende Jugendleiter?

1. Wenn eure Jugendleiterkarte dieses Jahr ausläuft, gilt sie auf jeden Fall bis zum 31.12.2020, auch wenn sie normalerweise schon im Januar ausgelaufen wäre.

2. Wenn eure JuLeiCa dieses Jahr ausläuft, bleiben euch ab dem Ablaufdatum 12 Monate Zeit, diese zu verlängern.

3. Insgesamt müssen alle Module der JuLeiCa-Ausbildung in 24 Monaten absolviert werden, um eine Juleica zu beantragen, nicht wie bisher innerhalb von 12 Monaten.

Wer es genauer wissen möchte, kann alle neuen Regelungen noch einmal beim Kinder- und Jugendring Sachsen nachlesen.