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Bistum Dresden Meissen
Sonnenuntergang Dalsland - Schweden © Norbert Kampf
18. Juni 2021 | Norbert Kampf

Unterwegs mit noch mehr Konzept

Mehrtägige Projekte mit Hygienekonzept möglich

Ein gutes Konzept ist die Grundlage jeder Veranstaltung. Auch mehrtägige Projekte sind durch die aktuellen Corona- Bestimmungen wieder möglich. Dafür ist für jede Maßnahme ein Hygienekonzept vorzuhalten. 

Das Rahmenkonzept der Dekanatsstelle für diese Veranstaltungen ist hier nachzulesen. Es wird für die einzelnen Maßnahmen hinsichtlich der Teilnehmerzahl, der Regelungen betreffs der Übernachtung und hinsichtlich der Verpflegung der Teilnehmer entsprechend angepasst.

 

Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) für mehrtägige Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, der Stadtranderholung und der Jugendbildung

Präambel

In Anlehnung an das Rahmenkonzept des Kinder- und Jugendrings Sachsen für Maßnahmen der Jugenderholung entwickelt die Dekanatsstelle Zwickau für ihre Maßnahmen Hygienekonzepte zum Schutz vor und zur Eindämmung von Covid 19 unter Beachtung der jeweils geltenden Corona Schutzverordnungen.
Gerade die Kinder- und Jugenderholung bzw. Jugendbildung als Formate der (informellen) Bildung junger Menschen lebt vom Miteinander. Diese waren und sind von den Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Durch die Einhaltung wochenlanger familiärer Isolation haben sie einen wichtigen und unverzichtbaren solidarischen Beitrag geleistet.
Nunmehr muss es das Ziel sein, jungen Menschen ein Stück Normalität und Bezug zu ihren eigenen Lebenswelten zu ermöglichen. Da dies mit geltenden Abstandsgeboten schwer möglich ist, geht unser Konzept von einer festen Gruppe (Isolationsgemeinschaft) aus. Dabei wird Kontakt außerhalb der Gruppe weitgehend vermieden oder auf festgelegte Personen beschränkt. Alle Gruppenmitglieder (auch Betreuer*innen) gelten als Familie bzw. ein Hausstand.

Wir gehen in diesem Kontext von Maßnahmen aus, die die Bildung von festen Gruppen unabhängig vom konkreten Ort der Maßnahmen (z. B. Bildungshäuser, Zeltplätze, Wanderheime etc.) ermöglichen und schlagen für die oben genannten Veranstaltungen für den Sommer 2021 folgendes Rahmenkonzept vor.

Rahmenkonzept für mehrtägige Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Jugendbildung und Stadtranderholung

Das Angebot wird entsprechend auf bestimmte eine Anzahl Teilnehmer (inkl. Betreuer*innen) begrenzt. Hierbei wird auf die aktuell gültigen Corona- Bestimmungen im Freistaat Sachsen Bezug genommen sowie das Musterkonzept für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen im Bistum Dresden Meißen und die Rahmenkonzeption des Jugendrings Sachsen. Wesentliche Bezugsgrößen sind dabei die erforderliche weitestgehende Einhaltung der Mindestabstände und der hierfür entsprechend benötigte Platzbedarf in der Einrichtung um das Maßnahmekonzept auch unter den aktuellen Vorgaben umsetzen zu können.

        Bei der Veranstaltung xy sind dies n Personen

Es wird eine feste Gruppe gebildet, die die gesamte Gruppe inkl. ihrer Betreuer als Familie bzw. zu einem Hausstand zugehörig betrachtet. Unter dieser Voraussetzung ist bei Maßnahmen mit Übernachtung die Unterbringung bei Einwilligung der Teilnehmer (bzw. durch die Sorgeberechtigten) in Mehrbettzimmer bzw. Zelten möglich.

        Die maximale Belegung pro Zimmer / Zelt sind dabei n Personen

Die Teilnahme ist aktuell nur für junge Menschen empfohlen, die nicht zu einer durch das Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppe bei einer Infektion mit dem Corona Virus (SARS-CoV-2) gehören. Die Teilnehmer bzw. die Sorgeberechtigten werden nach Anmeldung darüber nochmals belehrt.
Der Träger der Maßnahme stellt durch entsprechende Ergänzungen der üblichen Elterninformationen sicher, dass nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome einer Virusinfektion teilnehmen dürfen. Unproblematische Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen) stellen dabei kein Ausschlusskriterium dar, sind aber glaubhaft darzulegen.
Betreuer*innen und sonstige Mitwirkende am Angebot werden über die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme in Zeiten einer Pandemie und über entsprechende Abläufe im Falle einer Infektion informiert. Möglichkeiten der Isolation im Fall einer Erkrankung werden vorgehalten. (Quarantänebereich) - Es erfolgt in diesem Fall auch eine sofortige Information der Eltern bzw. Angehörigen, Arzt und ggf. Gesundheitsamt
Die Teilnehmer werden über essentielle Hygienemaßnahmen, wie Händehygiene, Niesetikette, Nutzung des Mund- Nasenschutzes, Informationswege bei auftretenden Krankheitssymptomen, sonstigen organisatorischen Hygieneregeln sowie über die Vorgaben des Quartiers / des Durchführungsortes belehrt. Ebenso darüber, das Zuwiderhandlungen sanktioniert werden können, bis hin zum Ausschluss von der Maßnahme. Zusätzlich werden die einzuhaltenden Maßnahmen visualisiert.
Eine Testpflicht zu Maßnahmebeginn findet entsprechend der amtlich festgelegten Inzidenzien Beachtung. Die Teilnehmer / Eltern sind darüber entsprechend zu informieren
So sind die jeweils geltenden hygienischen Bestimmungen und Empfehlungen zur Bekämpfung der Pandemie unter Wahrung der Ausführungen zur Isolationsgemeinschaft durch die Teilnehmer / Betereuer einzuhalten.
Die Betreuer*innenzahl trägt dem erhöhten Maß an Hygienebestimmungen und deren Sicherstellung Rechnung. Die professionelle Betreuung der Angebote erfolgt durch Personen, die für ihre konkrete Aufgabe qualifiziert sind (Fachkräfte - ergänzt um geschulte Ehrenamtliche (JULEICA). Diese sind auch für die Einhaltung des Hygienekonzeptes verantwortlich.
Das Führen einer Teilnehmendenliste mit den erforderlichen Angaben ist für eine mögliche Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleistet.
Weiterhin gelten die Reglungen des Hygienekonzepts der jeweiligen Unterkunft (Bildungshaus / Schullandheim / JH / Zeltplatz), denn diese sind Voraussetzung für eine Buchung des Veranstalters; sie sind von ihm einzuhalten, unabhängig bzw. ergänzend zum eigenen Hygienekonzept. Speziell bei Einrichtungen Mehrfachbelegung ist darauf zu achten, dass Gruppenkontakte vermieden werden.
Einnahme von Mahlzeiten:

Bei der Einnahme von Mahlzeiten wird zwischen der Verpflegung durch die besuchte Einrichtung und Maßnahmen als Selbstversorger unterschieden.

Verpflegung durch die Einrichtung:
Hier gilt für die Maßnahme, dass das von der Einrichtung entworfene Hygienekonzept zur Gästeversorgung vollumfänglich einzuhalten ist. Insbesondere ist hier der Kontakt zu anderen Gruppen zu vermeiden. Über die hygienischen Standards des Konzepts der besuchten Einrichtung sind die Teilnehmer zu informieren und hinsichtlich der Einhaltung zu belehren.

Selbstversorgung:
Hier ist ein festes Team zu bilden, welches für die Versorgung der Teilnehmer zuständig ist. Dieses ist aktenkundig über die einschlägigen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (entsprechend §43 IfSG) zu belehren.
Die Zubereitung und Ausgabe der Speisen hat mit größter Sorgfalt zu erfolgen, ebenso die Reinigung des benutzten Bestecks und Geschirrs und dessen Ablage, so dass auch hier Infektionsrisiken weitestgehend minimiert werden können. Regelungen zum Tragen von Mund- Nasen Schutz und Hygienehandschuhen sind einzuhalten.
Eine Desinfektionsmöglichkeit vor der Esseneinnahme ist vorzuhalten. Warteschlangen sind zu vermeiden und Abstände (1,5m) einzuhalten.
Auf den Wegen zu Esseneinnahme / zum Essplatz ist Mund Nasen Schutz zu tragen. Ggf. sind die Teilnehmer entsprechend zu lenken. (Einbahnstraßen / Gemeinsames Setzen bzw. Aufstehen der Tischgruppen)
Ebenso sind auch hier die Teilnehmer über die Regelungen hinsichtlich der Esseneinnahme zu belehren und die Einhaltung der Regeln ist zu kontrollieren.