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Bistum Dresden Meissen
Pfarrzentrum Manufaktur - ein Ort der Jugendarbeit im Dekanat © Norbert Kampf
19. Mai 2021 | Norbert Kampf

Gruppenarbeit kann wieder starten

Hygienekonzept ist aber wichtiger Begleiter

Nach Monaten des Lockdowns können nun auch entsprechend der gültigen Verordnungen und den Hinweisen von Seiten des Bistums wieder Angebote für Kinder- und Jugendliche im Bistum Dresden- Meißen stattfinden. Anfang dieser Woche hat die Dekanatsstelle Zwickau für ihren Bereich ein entsprechendes Hygienekonzept eingereicht und mit dem Gesundheitsamt im Landkreis Zwickau abgestimmt.

Sollten Sie Fragen zum Konzept, den möglichen Angeboten bzw. den damit verbundenen Regelungen haben, dann können Sie gern bei uns rückfragen. 

Sie erreichen uns unter der 0375-2899613 oder unter info@dekajugend-zwickau.de

Hier nun das für unsere Gruppenarbeit geltende Konzept: 

Hygienekonzept zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) für  Maßnahmen unter Leitung bzw. Beteiligung der Dekanatsstelle Zwickau (Bistum Dresden Meißen - Jugendseelsorge - Dekanatsstelle Zwickau)

Konzept Kindergruppenarbeit / Jugendgruppenarbeit
Dekanatsjugend Zwickau / Dekanatsstelle Zwickau
ab Mai 2021

Präambel
In Anlehnung an das Rahmenkonzept des Kinder- und Jugendrings Sachsen für Maßnahmen der Jugendarbeit entwickelt die Dekanatsstelle Zwickau für ihre Maßnahmen Hygienekonzepte zum Schutz vor und zur Eindämmung von Covid 19.

Gerade die Kinder- und Jugendarbeit als Format der (informellen) Bildung und Begegnung junger Menschen lebt vom Miteinander. Diese waren und sind von den Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Durch die Einhaltung wochenlanger familiärer Isolation haben Kinder, Jugendliche und die betroffenen Familien einen wichtigen und unverzichtbaren solidarischen Beitrag geleistet. Nunmehr soll es das Ziel sein, jungen Menschen und ihren Familien ein Stück Normalität und wieder einen Bezug zu ihren eigenen Lebenswelten zu ermöglichen. Dabei geht unser Konzept von einer sogenannten festen wiederkehrenden Gruppe aus. Dabei wird Kontakt außerhalb der Gruppe weitgehend vermieden oder auf festgelegte Personen beschränkt.

Wir gehen in diesem Kontext von Veranstaltungen im Kontext der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit aus, die eben diese Bildung von festen wiederkehrenden Gruppen ermöglichen und schlagen für die genannten Maßnahmen folgendes Hygienekonzept vor:

Hygienekonzept für die Kindergruppenarbeit / Jugendgruppenarbeit der kath. Dekanatsjugend Zwickau

● Die Angebote werden auf jeweils maximal 8 Personen bei Inzidenz über 165 bzw. 15 Personen bei einer Inzidenz über 50 begrenzt. Hierbei wird auf die aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen im Freistaat Sachsen sowie den aktuell gültigen Bestimmungen in Sachsen bzw. im Bereich des Bistums Dresden- Meißen (siehe Anhang) zu Maßnahmen im Bereich von §§ 11-14 und 16 KJHG Bezug genommen. Sollten sich diese bis zum Durchführungszeitraum ändern, so ist dieses Konzept entsprechend zu überarbeiten bzw. muss die Veranstaltung ggf. auch abgesagt werden.

● Es werden die Angebote an den einzelnen Durchführungsorten für feste wiederkehrende Gruppen, welche als isolierte Einheit betrachtet wird, unterbreitet.

Die Durchführungsorte sind

im Landkreis Zwickau

Pfarrzentrum Heilige Familie Zwickau, Hegelstraße
Jugendraum und Pfarrsaal
Gemeindezentrum Manufaktur Zwickau, Schlossstraße
Jugendraum / Pfarrsaal
Piusheim Crimmitschau, Pestalozzistraße
Jugendraum / Saal
Pfarrzentrum Werdau, Holzstraße
Pfarrsaal

im Erzgebirgskreis

Gemeindezentrum Aue, Schneeberger Straße
Saal
Gemeindezentrum Stollberg, Zwickauer Straße
Saal
Gemeindezentrum Schwarzenberg, Graulsteig
Saal und Jugendraum
Gemeindezentrum Zwönitz, Turnhallenweg
Saal und Jugendraum
Gemeindehaus Oelsnitz, Windbergstraße
Saal und Jugendraum
Gemeindehaus Johanngeorgenstadt, August- Bebel Straße
Saal

Alle Einrichtungen haben die erforderliche Raumkapazität und das Angebot wird regelmäßig in den einzelnen Durchführungsorten für die jeweils dort vorzufindende feste wiederkehrende Besuchergruppe vorgehalten. (mindestens 5qm pro Person)

Weiterhin werden Maßnahmen zur Besucherlenkung ergriffen um Kontakte zu anderen Personen und Gruppen zu vermeiden (keine weiteren gleichzeitigen Angebote am Durchführungsort) und die Eltern werden hinsichtlich einer vollumfänglichen Kontaktvermeidung bei Anfahrt bzw. Abholung informiert.

● Die Maßnahmen richten sich an bestehende Kindergruppen bzw. Jugendgruppen in den angeführten Orten. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten vorab über das Hygienekonzept informiert und geben ihre Zustimmung zur Teilnahme ihrer Kinder. Weiterhin müssen sie bestätigen, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin bei der jeweiligen Veranstaltung keine einschlägigen Symptome einer Covid 19 Erkrankung aufweist, sowie keine Kontakte zu Infizierten hatten. Es wird ab einer Inzidenz von 50 für Teilnehmer die Durchführung eines Schnelltests mit einer entsprechenden Bestätigung dringend empfohlen.

● Die Teilnahme ist aktuell nur für Menschen empfohlen, die nicht zu einer durch das Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppe bei einer Infektion mit dem Corona Virus (SARS-CoV-2) gehören. Weiterhin sind Teilnehmer mit Kontakten zu Corona- Erkrankten bzw. mit einschlägigen Symptomen von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnehmer und ggf. auch deren Eltern werden nach Anmeldung darüber belehrt und sind unmittelbar vor Zutritt zur Veranstaltung durch die Hygieneverantwortlichen nochmals darauf hinzuweisen.

● So stellt der Träger der Maßnahme sicher, dass nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome einer Virusinfektion teilnehmen dürfen. Unproblematische Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen) stellen dabei kein Ausschlusskriterium dar.

● Betreuer*innen und sonstige Mitwirkende am Angebot werden über die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahme in Zeiten einer Pandemie und über entsprechende Abläufe im Falle einer Infektion informiert. Weiterhin wird von Seiten des Trägers für die päd. Betreuung ein Schnelltest vor jeder Veranstaltung angewiesen, bzw. es liegt bei der Person bereits ein voller Impfschutz bzw. Genesung vor. Betreuer sind hauptamtliche Fachkräfte ergänzt durch geschulte Ehrenamtliche (mindestens JULEICA). Die Testplicht bei einer Inzidenz über 100 für Betreuer bleibt entsprechend der geltenden Verordnungen bestehen.

● Im Fall der eines positiven Schnelltest bei Betreuern greifen die Maßnahmen der aktuell gültigen Verordnungen des Landes und des Bundes

● Die Teilnehmer werden über essentielle Hygienemaßnahmen, wie Händehygiene, Husten- und Niesetikette, Nutzung des Mund- Nasenschutzes, Informationswege bei auftretenden Krankheitssymptomen, sonstigen Hygieneregeln sowie über die Vorgaben zur Raumnutzung am Beginn jeder Veranstaltung belehrt. Ebenso darüber, das Zuwiderhandlungen sanktioniert werden können, bis hin zum Ausschluss von der Maßnahme.

Weiterhin sind die Hygieneregeln in den Veranstaltungsorten zusätzlich visualisiert.

Bei der Durchführung der Maßnahme wird sichergestellt, das genutzte Räume ausreichend belüftet werden und die Teilnehmer sich die Hände waschen sowie desinfizieren können.

● Die Umsetzung der Basishygienemaßnahmen wird durch die Gruppe unter Aufsicht der entsprechend Verantwortlichen umgesetzt. Die Lüftung der genutzten Räume und die Desinfektion von Sanitäranlagen erfolgt entsprechend vor und nach jeder Veranstaltung bzw. bei Bedarf auch während dieser. Sanitäreinrichtungen werden nur Einzeln genutzt. Dies wird als Hinweis visualisiert und ist Teil der Belehrung. Eine Zubereitung von Mahlzeiten ist derzeit nicht vorgesehen. Falls Speisen / Getränke eingenommen werden sollen, sind diese von den Teilnehmern selbst mitzubringen. Die Speisen und Getränke werden mit den entsprechenden Abstandsregeln eingenommen.

● Dementsprechend sind die jeweils geltenden hygienischen Bestimmungen und Empfehlungen zur Bekämpfung der Pandemie unter Wahrung der Ausführungen zur festen wiederkehrenden Gruppe / isolierten Einheit einzuhalten. Die ggf. erfolgenden Kontakte außerhalb der Gruppe werden auf ein Minimum beschränkt und erfolgen grundsätzlich entsprechend der allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

● In der festen Gruppe gilt der Mindestabstand von 1,5 m, in geschlossenen Räumen ist ein qualifizierter Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

● Die Betreuung der Angebote erfolgt durch die Leiter durch Übertragung der Aufsichtspflicht durch die Sorgeberechtigten. Eine Belehrung der Teilnehmer hinsichtlich der Hygieneregelungen und deren Einhaltung erfolgt, wie bereits erwähnt am Beginn der Maßnahme. Die entsprechenden Informationen erhalten alle Teilnehmer / Eltern bereits im Vorfeld.

● Folgende Personen werden vom Träger als Verantwortliche für das Hygienekonzept und dessen Einhaltung benannt:

- Norbert Kampf (Jugendreferent)
- Bernadette Sonnemann (Kinderseelsorgerin)

● Das Führen einer Teilnehmerliste mit den entsprechend notwendigen Angaben - Name / Anschrift / E- Mail oder Telefonnummer - ist für eine mögliche Nachverfolgung von Infektionsketten gewährleistet. Die Daten sind nach Ablauf von 4 Wochen zu löschen.

● Überdies werden die Veranstaltungen selbst bzw. implementierte Spiel und Bildungsangebote nach Möglichkeit im Freien angeboten.