Menü
Bistum Dresden Meissen
27. Oktober 2020 | Johannes Köst

Auch Deine Stimme zählt!!! Ortskirchenrats- und Kirchenratswahl 2020

Am 14./ 15. November 2020 finden die Wahlen des Ortskirchenrates und des Kirchenrates in den jeweiligen Pfarreien in unserem Dekanat statt. Die neue Ordnung dazu findet ihr hier Ordnung für die Wahl der Ortskirchenräte.

Wie läuft die Wahl ab?

Du bist mindestens 14 Jahre alt, Mitglied einer Gemeinde im Bistum Dresden-Meißen, dann darfst auch Du eine Stimme abgeben. Deine Stimme entscheidet mit, wer in Zukunft Deine Interessen vertritt.

Was bedeuten die Räte?

Der Ortskirchenrat, vorher Seelsorgerat ist das Gremium, dass in Deiner Gemeinde vor Ort gewählt wird. Er setzt sich zusammen aus gewählten und "berufenen" Mitgliedern und Vertreter/-innen der kirchlichen Orte. Der Pfarrer ist geborenes Mitglied, kann sein Amt aber an ein Mitglied des Ortskirchenrats oder eine andere Person aus dem Team der Hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/-innen delegieren.
Der Kirchenrat ist das Gremium, dass sich um die Vermögensverwaltung der Pfarrei kümmert. Er hat Verantwortung für den Haushalt, das Vermögen und die Immobilien einer Pfarrei, sowie auch allgemeine Leitungsaufgaben. Die Pfarrer sollen dadurch entlastet werden und mehr Zeit und Kraft für die Seelsorge und pastorale Arbeit haben.

Weitere Informationen erhaltet Ihr auch hier Wahlen zum Ortskirchenrat und Die neuen Gremien.